Zusammen
stark
gegen
corona

Herzlich Wilkommen

Ihr Schnelltest/ Antigentest – Zentrum in Laubach. Bei uns werden Sie von kompetentem Personal fachgerecht getestet und erhalten Ihr Testergebnis binnen weniger Minuten.

Corona Testzentrum

Bei uns können Sie ihren kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen. Wir testen Sie mittels Antigen – Schnelltest.

Termin Buchung

Warten Sie nicht lange vor Ort. Buchen Sie gleich hier Online einen Termin und lassen Sie sich ohne langes Warten testen.

Wartezeit

Dank den aktuellen Covid-19 Antigen – Schnelltest erhalten Sie innerhalb von max. 15 Minuten Ihr Testergebnis.

Qualität

Wir benutzen gesetzlich vorgegebene Tests. Sicherheit und Qualität der verwendeten Test wird durch BfArM gewährleistet.

Personal

Der Abstrich wird in unserem Testzentrum ausschließlich von kompetentem und geschultem Personal durchgeführt.

Testergebnis

Wir übermitteln Ihnen das Testergebnis gerne über die passende App auf Ihr Smartphone und als PDF per Mail.

Mit
Eigenverantwortung
gemeinsam gegen Covid-19

Buche einfach einen Termin über den Link und lasse dich testen.

Aktuelle Covid-19 Fallzahlen im Landkreis Gießen

Klicke einfach auf das Logo des Gießener Landkreis und du wirst direkt auf die aktuelle Seite mit den aktuellen Covid-19 Fallzahlen im
Landkreis Gießen weitergeleitet.

FAQs

Du hast Fragen oder bist dir unsicher ? Vielleicht wirst du hier fündig.
Hier findest du kurze Antworten auf die Fragen bezüglich dem Testzentrum, Ablauf und anderes.

Die Durchführung der Tests ist ab 18 Jahren. Kinder unter 18 Jahren benötigen die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

Nach erfolgreicher Ankunft am Standort zeigen Sie für die Identitätsfeststellung zunächst Ihren Personalausweis/Reisepass und den entsprechenden Barcode vor. Unsere Mitarbeiter überreichen Ihnen im Anschluss Ihr Testkit mit dem Sie nachfolgend unsere Teststation im Einbahnstraßensystem durchlaufen. Nach ca. 15 Minuten können Sie das Testergebnis in Ihrem E-Mail-Postfach oder per App einsehen.

Bitte denken Sie am Tag des Tests an Ihren Personalausweis oder Reisepass und dem entsprechenden QR-Code, der Ihnen via Mail zugesandt wurde.

Geschultes Personal nimmt Ihnen mit einem Wattestäbchen in der Nase und Rachen einen Abstrich. Die Probe kommt danach auf einen Streifen, der nach 15 Minuten mit einer Verfärbung reagiert. Schlägt ein Test positiv an, könnte gleich vor Ort die nötige Probe für den zwingend notwendigen PCR-Test genommen werden. Antigen-Tests suchen in Abstrich-Proben nicht nach Erbgut wie ein PCR-Test, sondern nach Molekülen, die charakteristisch für das Virus sind.

Nachfolgend findest du eine Karte mit unserem Standort.

Wir bitten Sie für einen reibungslosen Ablauf pünktlich am Testort zu erscheinen. Bei einer voraussichtlichen Verspätung bitten wir Sie, uns umgehen telefonisch zu informieren. 

Nach der Testung können Sie Ihr Ergebnis auf dieser Homepage mit Ihrem individuellen Barcode und entsprechender E-Mail Adresse oder entsprechender App auf dem Smartphone einsehen.

Sollten Sie Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (trockener Husten, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Übelkeit, Erbrechen, Nasenverstopfung und Durchfall), bitten wir Sie Ihren Termin nicht wahrzunehmen. Bitte gehen Sie nicht einfach direkt in eine Arztpraxis oder Bereitschaftsdienstpraxis, sondern melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Arzt. Außerhalb von dessen Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die 116 117. Teilen Sie dort Ihre Befürchtung mit und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Sollte der durchgeführte Test positiv ausfallen begeben Sie sich bitte unverzüglich in häusliche Quarantäne. Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder die Leitstelle unter der Nummern 116117.

Nach § 7 Abs. 5 der Coronavirus-TestV haben die Leistungserbringer die für den Nachweis der korrekten Abrechnung notwendigen Auftrags- und Leistungsdokumentation bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren. Die abrechnungsbegründende Dokumentation der Leistungserbringung, die im Einzelfall eine Prüfung der Anspruchsberechtigung der getesteten Person und die namentliche Meldung im Infektionsfall gemäß § 9 IfSG ermöglicht, sowie die der Rechnungslegung zugrundeliegenden Unterlagen von Testzentren sind bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern und beim Abrechnenden aufzubewahren und nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.

Hier findest du uns

Wir sind stets an der folgenden Adresse zu gegebenen Zeiten anzutreffen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, buche bitte vorher einen Termin über unsere Buchungssystem.